Hinweisgebersystem
Als Gemeindeverwaltung Mülsen legen wir großen Wert auf Offenheit und Integrität. Wir möchten als ehrliche, zuverlässige und gewissenhafte Gemeindeverwaltung wahrgenommen werden.
Die interne Meldestelle für Hinweisgebende der Gemeinde Mülsen wurde auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2019/1937, des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sowie des Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetzes (SächsHinMeldG) eingerichtet und bietet Beschäftigten, Lieferanten und anderen Partnern oder Personen mit Bezug zur Gemeindeverwaltung Mülsen eine Anlaufstelle, Hinweise zu Rechtsverstößen oder Missständen zu melden.
Welche Inhalte dürfen gemeldet werden?
Über das Hinweisgebersystem dürfen Verstöße nach § 2 HinSchG und der EU-Whistleblowing-Richtlinie wie u. a. Korruption und Wirtschaftsdelikte oder schwerwiegende Verstöße gegen Regeltreue im Verwaltungshandeln (Compliance-Verstöße) gemeldet werden.
Sollten Sie beispielsweise Anhaltspunkte haben, dass Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung Mülsen nicht im Interesse der Gemeinde handeln, sich beispielsweise bestechen lassen, gegen Vergaberegelungen verstoßen, ihre berufliche Position zum persönlichen Vorteil missbrauchen oder vielleicht sogar strafbare Handlungen begehen, dann können Sie diese Informationen der internen Meldestelle zur Verfügung stellen.
Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle
- nicht für allgemeine Beschwerden geeignet ist. Nutzen Sie hierfür bitte unser Portal für Bürgerhinweise und Ideen auf unserer Homepage,
- nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist! Bei akuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste.
Hinweisgeber/-innen, die das Hinweisgebersystem bewusst für Falschmeldungen missbrauchen oder das Hinweisgebersystem durch Manipulation, Vertuschung oder Bruch von Absprachen der Vertraulichkeit betreffend beeinträchtigen, sind zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden sind.
Wer darf melden?
Es dürfen aktuelle/ehemalige Beschäftigte, Bewerber, Lieferanten und sonstige Personen mit Bezug zur Gemeindeverwaltung Mülsen Hinweise abgeben.
Auf welchen Wegen kann eine Meldung erfolgen?
Hinweisgebende können Ihre Meldung per Telefon, per Brief oder per E-Mail bei der folgenden internen Meldestelle abgeben:
Kommunaler Versorgungsverband Sachsen (KVS)
Marschnerstraße 37, 01307 Dresden
E-Mail: Meldestelle@kv-sachsen.de
Telefon: 0351 4401-529
Neben der internen Meldestelle haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Meldung bei der externen Meldestelle, dem Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder dem Bundeskartellamt abzugeben. Interne Meldungen sind jedoch häufig der effektivste Weg den Verstoß am schnellsten zu untersuchen und abstellen zu können.
Wie erfolgt eine Meldung?
Eine Meldung kann unter Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen aber auch ohne Angaben persönlicher Daten in anonymer Form erfolgen. Um eine angemessene und zeitnahe Bearbeitung Ihrer Meldung sicherzustellen, ist es wichtig, dass Ihre Meldung so konkret wie möglich erfolgt. Es empfiehlt sich deshalb, bei der Abgabe Ihrer Hinweismeldung die fünf W-Fragen zu berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo? Jeder Hinweisgeber sollte darauf achten, dass er die Fakten objektiv, akkurat und vollständig darstellt. Persönliche Erfahrungen, mögliche Werturteile oder subjektive Auffassungen sollten als solche kenntlich gemacht werden. Zur Untersuchung der von Ihnen abgegeben Hinweisen ist es von Vorteil, wenn Sie gegebenenfalls für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Nach Eingang der Meldung erhalten Sie von der internen Meldestelle eine Eingangsbestätigung. Ihre Meldung wird dort aufgenommen und weiterbearbeitet.
Werden meine Daten geschützt?
Oberstes Prinzip der internen Meldestelle ist Ihr Schutz als Hinweisgebende. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung Ihres Hinweises zuständige Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als hinweisgebende Person gilt das Vertraulichkeitsgebot. Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der Art. 5 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet und sind vor unbefugten Zugriff geschützt.
Informationen zum Datenschutz für Hinweisgeber
im beruflichen Kontext nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Hinweis zur verantwortlichen Stelle:
Gemeinde Mülsen
St. Jacober Hauptstr. 128
08132 Mülsen
Telefon: 037601 500-0
E-Mail: info@muelsen.de
Verarbeitete personenbezogene Daten und Zwecke
Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die interne Meldestelle werden personenbezogene Daten zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
Für die Hinweisabgabe:
- ggf. Name und Kontaktdaten
- personenbezogene Daten, die Inhalt der Meldung sind
Für die Einleitung von Folgemaßnahmen:
- personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für die oben genannten Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 lit. c. DSGVO i.V.m. § 10 Hinweisgeberschutzgesetz.
Datenübermittlungen
Daten der/des Meldenden werden grundsätzlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sollte es aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur weiteren Aufklärung des gemeldeten Verstoßes notwendig sein, gegenüber Dritten Angaben zur Meldeperson zu machen, wird die Gemeinde Mülsen sich zuvor mit dieser in Verbindung setzen. In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).
Die Angaben zur Person des Hinweisgebers sind freiwillig. Die Angabe von Kontaktdaten erleichtert jedoch die Kommunikation zwischen dem/der Meldenden und der Meldestelle und beschleunigt das Verfahren zur Aufklärung des Hinweises. Die interne Meldestelle bearbeitet auch anonym eingehende Hinweise.
Sollte der/die Hinweisgeber/in persönliche Angaben machen, gilt dies als Einwilligung, dass die Gemeinde Mülsen diese Daten zum Zweck der Aufklärung des Hinweises und zur Kontaktaufnahme verarbeiten und speichern darf. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Löschfristen
Erhobene personenbezogene Daten werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.
Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen können jederzeit die ihnen durch die DSGVO gewährten Rechte geltend machen:
- das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO),
- das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO),
- das Recht auf Löschung der betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO,
- das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.
Betroffene haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 DSGVO):
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Postfach 11 01 32
01330 Dresden
Telefon: +49 351 85471-101
Telefax: +49 351 85471-109
E-Mail: post@sdtb.sachsen.de
Webseite: https://www.datenschutz.sachsen.de/beschwerde-einreichen.html